Samstag, 19. bis Freitag, 25. Juni 2021 Der Jura Höhenweg verbindet in einem grosszügigen Bogen Zürich mit Genf. Die aussichtsreiche Ferntour durch zwei Sprachregionen bietet die Entdeckung einer vielfältigen, starken Landschaft. Sie ermöglicht Erholung fern vom hektischen Alltag und von Massentourismus. In dieser Wanderwoche können wir die letzten 7 Etappen des Jura-Höhenweges erkunden. Dies ist eine Gegend, die vielen Deutschschweizern unbekannt ist und im französischen Sprachraum liegt. Um allenfalls die Ferientage frühzeitig planen zu können hier einige Eckdaten für diese Tour: Datum: 19. bis 25. Juni 2021 Maximal Teilnehmer: 10 Nähere Angaben in der Ausschreibung. Für Fragen steht der Leiter Albert Germann gerne zur Verfügung (Telefon 071 377 17 29).
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Sonntag 15. bis Samstag 21. August 2021 Organisation / Tourenleitung: Leonie Eberle, Margrit Germann und Brigitte Weber Scuol oder Schuls, wunderschön im Engadin gelegen, bietet sich an als Ausgangspunkt für viele verschiedene Wanderungen, aber auch für Erholung und Wellness. Es lässt sich bei jedem Wetter ein attraktives Programm zusammenstellen. Anmeldeformular und weitere Infos hier. Liebe Mitglieder
Im Oktober hat der Vorstand die Abstimmung über die Traktanden der Vereinsgeschäfte durchgeführt. Wir sind erfreut, ja überwältigt über die grosse Teilnahme von 63 % und danken dafür. Es haben sich mehr als doppelt so viele Mitglieder beteiligt wie Teilnehmende an den Mitgliederversammlungen der letzten 10 Jahre (Jubiläumsjahr ausgenommen) anwesend waren. Das weist auf das grosse Interesse am Wirken des Vereins hin. Die Resultate spiegeln das Vertrauen in die Vereinsführung. Es sind nur ganz wenige nicht zustimmende Willenskundgebungen (Vorstandsstimmen mit Enthaltung inklusive!) und ungültige Stimmformulare eingetroffen. Mitglieder können auf Verlangen die Abstimmungsresultate bis 31. Januar 2021 beim Revisor, Josef Schöbi, Engelaustrasse 14, 9010 St. Gallen einsehen: Tel 071 245 75 61. Markus Clerici-Züger, Präsident Abstimmungsresultate (pdf) Liebe Mitglieder und Gäste
Für die Durchführung von Bergclubveranstaltungen ab Januar 2021 sind die dann geltenden Bestimmungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und ggf. der Kantone massgebend. Die zwingenden Vorschriften der Behörden zur Coronaprävention sind einzuhalten (u.a. Maskenpflicht im OeV) und deren Empfehlungen (u.a. öfteres Händewaschen) zu beachten. Weil die Weisungen der massgebenden Behörden von Bund und Kantonen oder im Ausland unterschiedlich sein können, müssen sich Leitende und Teilnehmende einer Veranstaltung bei Grenzüberschreitungen über die regionale Gültigkeit von Verordnungen informieren. Die Leitenden von Veranstaltungen bestimmen in eigener Verantwortung im Rahmen der behördlichen Beschränkungen, ob ein Anlass stattfindet (z.B. unter Einhaltung einer limitierten Teilnehmerzahl) oder abgesagt wird. Markus Clerici-Züger, Präsident |
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